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Unfreiwillige „Ice Bucket Challenge“ als Kündigungsgrund?
Unfreiwillige „Ice Bucket Challenge“ als Kündigungsgrund?
2. Februar 2026
19 Kommentare
4,7 ★ (36.662 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vermieterin V gehört ein Mehrfamilienhaus, in dem sie selbst eine Wohnung bewohnt und eine andere an Mieterin M vermietet hat. M und ihre V streiten sich über die Positionierung von Ms Fahrrad im Innenhof. Um V daran zu hindern, das Fahrrad umzustellen, schüttet M an zwei kalten Januartagen einen Eimer Wasser auf V. V reicht es nun. Sie will M loswerden.
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