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Fiktiver Schadensersatz im Mietrecht?
Sachverhalt
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Mietmangel wegen nackten Vermieter im Hinterhof
M mietet ein Büro von Vermieter V. V selbst bewohnt eine Wohnung in dem Gebäude. Nach kurzer Zeit kürzt M die Miete wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück, gelegentlicher Kochgerüche anderer Mieter, abgestellten Gegenständen im Treppenhaus (Schuhe, Kinderwagen) und weil V sich regelmäßig nackt in einer schwer einsehbaren Ecke des Hinterhofs sonnt.
Verjährungsbeginn bei mietvertraglichen Ansprüchen
M mietet 1981 von V eine Wohnung. 1984 verlegt M im Badezimmer Fliesen. Diese werden nicht ordnungsgemäß abgedichtet, sodass langsam Wasser in den Boden eindringt. 2016 stellt sich heraus, dass die Decke der darunter liegenden Wohnung infolgedessen einsturzgefährdet ist. V verlangt 2017 von M Schadensersatz.