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Fiktiver Schadensersatz im Mietrecht?

8. April 2026

19 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Mieterin M zieht aus. Im Anschluss fordert Vermieter V die M auf, die vertraglich wirksam vereinbarten Schönheitsreparaturen an den Wänden und Böden vorzunehmen. Als M sich weigert, holt V einen Kostenvoranschlag ein (€8.000) und verlangt von M die Erstattung der voraussichtlich anfallenden Kosten.

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