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Allgemeines Sprachverständnis und juristische Auslegung – Begriffsunterschied am Beispiel „Leihe“
Sachverhalt
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Maximal möglicher Wortsinn als Grenze der Auslegung
Die Katze von Tierfreund T kommt bei einem Unfall mit A zu Tode. In seinem Schockzustand geht T zur Polizei und will A anzeigen, weil A sich nach § 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht habe.
Systematische Auslegung
Lawra (L) und Tariq (T) sind auf einer Gegendemonstration zu einer Versammlung der rechtsextremen Gruppierung „letzter Verteidigungswille“. Bei einem Gerangel bekommt L einen Tritt mit einem Stiefel mit Stahlkappe ab. L will eine Körperverletzung anzeigen.