Juristische Methodik
Juristische Auslegung
Wortlautauslegung
Maximal möglicher Wortsinn als Grenze der Auslegung
Maximal möglicher Wortsinn als Grenze der Auslegung
23. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die Katze von Tierfreund T kommt bei einem Unfall mit A zu Tode. In seinem Schockzustand geht T zur Polizei und will A anzeigen, weil A sich nach § 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht habe.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Maximal möglicher Wortsinn als Grenze der Auslegung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A tut das Ganze schrecklich leid, sie ist aber nicht der Ansicht, dass sie sich nach § 212 StGB strafbar gemacht hat. Umfasst der Wortlaut von § 212 Abs. 1 StGB den Tod eines Tieres ausdrücklich?
Nein!
2. Ts Katze war für T wie ein menschliches Familienmitglied. Fällt der Tod der Katze deswegen unter den Tatbestand von § 212 Abs. 1 StGB?
Nein, das ist nicht der Fall!
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