Strafantrag - Antragsfrist
9. März 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bs Schwester S stiehlt ihm am 20.03. ein wertvolles Sammlerstück aus Bs Wohnung. B erfährt dies noch am selben Tag, möchte die Sache aber mit ihr selbst klären. Als B und S sich drei Monate später heftig streiten, geht B doch zur Polizei und stellt am 21.06. Strafantrag.
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Einordnung des Falls
Strafantrag - Antragsfrist
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der vorliegende Diebstahl (§ 242 Abs. 1 StGB) ist nur auf Antrag verfolgbar (§ 247 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Muss die Stellung des Strafantrags innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen (§ 77b StGB)?
Ja, in der Tat!
3. Die Frist zur Stellung des Strafantrags beginnt immer mit der Vollendung der Tat zu laufen (§ 77b Abs. 2 StGB).
Nein!
4. Die Frist endet im Normalfall an dem Tag, der numerisch dem Tag der Kenntniserlangung entspricht.
Genau, so ist das!
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