Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht NRW
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel
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Verbleibender Anwendungsbereich der bauordnungsrechtlichen Generalklausel
27. März 2026
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

TikToker T möchte etwas an seine zahlreichen Fans zurückgeben und beginnt daher mit dem Bau eines Kinderspielplatzes. Da T mittlerweile kein unbeschriebenes Blatt mehr ist, will Baubehörde B – notfalls auch gegen Ts Willen – die Baustelle betreten und nach dem Rechten sehen.
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