Zum Teil Vereiteln
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat mit M einen Raub begangen und ist deswegen angeklagt. Vor Gericht sagt ihr Bekannter B als Zeuge aus. Er versichert wahrheitswidrig, T habe lediglich die Tatwaffe besorgt. Das Gericht glaubt B und verurteilt T nur wegen Beihilfe zum Raub.
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Einordnung des Falls
Zum Teil Vereiteln
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat die Bestrafung Ts ganz vereitelt, indem er vor Gericht wahrheitswidrig aussagte, T hätte bei der Tat lediglich geholfen (§ 258 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat B die Bestrafung von T zum Teil vereitelt (§ 258 Abs. 1 StGB)?
Ja, in der Tat!
3. Kommt darüber hinaus eine Strafbarkeit des B aus anderen Straftatbeständen in Betracht?
Ja!
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