Sozialadäquate Handlungen
19. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
X hat einen Raubüberfall begangen und will sich ins Ausland absetzen. Bei der Flucht vom Tatort hat X sich jedoch am Bein verletzt. Ärztin A behandelt die Verletzung, obwohl sie ahnt, dass X eine Straftat begangen hat und sie weiß, dass sie X damit die Flucht erleichtert. Nach der Behandlung flieht X nach Kanada.
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Einordnung des Falls
Sozialadäquate Handlungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A könnte sich wegen Strafvereitelung strafbar gemacht haben, indem sie X verarztete (§ 258 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat A den objektiven Tatbestand von § 258 Abs. 1 StGB erfüllt?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tinki
19.11.2024, 11:28:37
Wird wie bei der Beihilfe aber ein Verhalten als tatbestandsmäßig angesehen, das in dem sicheren Wissen oder gerade deswegen vorgenommen wurde, um die Bestrafung zu vereiteln? Lieben Dank vorab für Antworten!

M4alt3
14.4.2025, 12:59:49
Würde mich auch intressieren