Zuständigkeit der Jugendgerichte
23. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der zur Tatzeit 19-jährige A, der mittlerweile 23 ist, wird wegen Mordes vor dem Schwurgericht verurteilt. Er geht in Revision, weil er meint, der Fall hätte vor der Jugendkammer verhandelt werden müssen. In der Verhandlung hatte er keine Rüge erhoben.
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