Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Seit Generationen betreibt Dwights (D) Familie auf einem Grundstück im Außenbereich eine gewinnbringende, berufsmäßige Imkerei. D will dort neben den Beuten ein Gebäude zur Lagerung der Gerätschaften und großen Mengen an Honig errichten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Außenbereich ist zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben zu unterscheiden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ds Bienenhaltung erfüllt die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebs i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Genau, so ist das!
3. Ds Vorhaben „dient“ dem landwirtschaftlichen Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Ja, in der Tat!
4. Ds Vorhaben nimmt i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein.
Ja!
5. Angenommen es stehen keine öffentliche Belange entgegen und die ausreichende Erschließung ist gesichert. Ist Ds Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig?
Genau, so ist das!
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