Grundfall
13. Februar 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Seit Generationen betreibt Dwights (D) Familie auf einem Grundstück im Außenbereich eine gewinnbringende, berufsmäßige Imkerei. D will dort neben den Beuten ein Gebäude zur Lagerung der Gerätschaften und großen Mengen an Honig errichten.
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Einordnung des Falls
Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Außenbereich ist zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben zu unterscheiden.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ds Bienenhaltung erfüllt die Merkmale eines landwirtschaftlichen Betriebs i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Genau, so ist das!
3. Ds Vorhaben „dient“ dem landwirtschaftlichen Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Ja, in der Tat!
4. Ds Vorhaben nimmt i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein.
Ja!
5. Angenommen es stehen keine öffentliche Belange entgegen und die ausreichende Erschließung ist gesichert. Ist Ds Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Magnum
8.1.2025, 16:51:43
Wie ist denn das Kriterium des "untergeordneten Teil der Betriebsfläche" zu be
urteilen, wenn es sich um eine Neugründung einer Imkerei handelt? Dann steht ja noch nichts anderes da, zu dem ich es ins Verhältnis setzen könnte, oder?