Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Abwandlung 2 (Dienen und Mitziehen)
Abwandlung 2 (Dienen und Mitziehen)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Dwight (D) überlegt es sich anders. Für seine berufsmäßige, über Generationen gut laufende Imkerei im Außenbereich plant er nun dieses Haus: Das Erdgeschoss soll bewohnt werden. Im Dachgeschoss sollen zwei Lager für die Imkerei, ein Büro und ein Schlafzimmer mit Bad entstehen.
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Einordnung des Falls
Abwandlung 2 (Dienen und Mitziehen)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Außenbereich ist zwischen privilegierten und sonstigen Vorhaben zu unterscheiden.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ds Bienenhaltung ist ein landwirtschaftlicher Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Ja, in der Tat!
3. Ds Vorhaben „dient“ dem landwirtschaftlichen Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Nein!
4. Die Wohnnutzung stellt eine „Betriebswohnung" dar und wird daher von der privilegierten, berufsmäßigen Imkerei „mitgezogen“.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Angenommen es stehen keine öffentliche Belange entgegen und die ausreichende Erschließung ist gesichert. Ist Ds Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert ?
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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