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Falsche Gesetzesanwendung - Nichtanwendung von Strafnormen
einfach
schwer
21. Juni 2026
15 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheA wird wegen Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht erachtet es für erwiesen, dass A dem O vorsätzlich heftig ins Gesicht schlug, wodurch O ein blaues Auge bekam und seine Brille zu Bruch ging. A will in Revision gehen.
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