Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Gestattung der Verwertung früherer Aussage trotz Zeugnisverweigerungsrecht (§ 252 StPO)
Gestattung der Verwertung früherer Aussage trotz Zeugnisverweigerungsrecht (§ 252 StPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Seine Tochter T, die bei der Polizei noch ausgesagt hatte, verweigert als Belastungszeugin die Aussage (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Als die Vorsitzende T fragt, ob man den Polizisten P als Zeuge über ihre Vernehmung hören könne, meint T, das mache ihr nichts aus.
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Einordnung des Falls
Gestattung der Verwertung früherer Aussage trotz Zeugnisverweigerungsrecht (§ 252 StPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Auch wenn eine Zeugin von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, darf eine frühere polizeiliche Aussage stets durch Befragung des vernehmenden Polizeibeamten verwertet werden (§ 252 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hier war die Verwertung aber ausnahmsweise zulässig, da T der Vernehmung durch die Vernehmung des P explizit zustimmte.
Nein, das trifft nicht zu!
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