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Gestattung der Verwertung früherer Aussage trotz Zeugnisverweigerungsrecht (§ 252 StPO)
Sachverhalt
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Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - Rollentausch, §§ 4, 2 Abs. 2 StPO
A und B werden des gemeinschaftlichen Raubes angeklagt. Das Gericht trennt das Verfahren gegen A ab, um ihn nach ordnungsgemäßer Belehrung als Zeugen gegen B vernehmen zu können und verbindet die Verfahren danach wieder. A und B werden verurteilt, B maßgeblich wegen der Aussage des A.
Entstehungszeitpunkt
Im Prozess gegen A verweigert seine Verlobte V die Aussage (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO). Im Ermittlungsverfahren wurde V polizeilich vernommen. Das Verlöbnis kam erst nach dieser Vernehmung wirksam zustande. Der Polizeibeamte P, der V vernommen hatte, tritt im Prozess als Zeuge auf.