Gestattung der Verwertung früherer Aussage trotz Zeugnisverweigerungsrecht (§ 252 StPO)

12. Dezember 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird vor dem Landgericht angeklagt. Seine Tochter T, die bei der Polizei noch ausgesagt hatte, verweigert als Belastungszeugin die Aussage (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Als die Vorsitzende T fragt, ob man den Polizisten P als Zeuge über ihre Vernehmung hören könne, meint T, das mache ihr nichts aus.

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