Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - Rollentausch, §§ 4, 2 Abs. 2 StPO
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - Rollentausch, §§ 4, 2 Abs. 2 StPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B werden des gemeinschaftlichen Raubes angeklagt. Das Gericht trennt das Verfahren gegen A ab, um ihn nach ordnungsgemäßer Belehrung als Zeugen gegen B vernehmen zu können und verbindet die Verfahren danach wieder. A und B werden verurteilt, B maßgeblich wegen der Aussage des A.
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Einordnung des Falls
Unzulässige Abtrennung des Verfahrens - Rollentausch, §§ 4, 2 Abs. 2 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wird in einem Verfahren gegen mehrere Angeklagte verhandelt, können die Strafsachen durch Beschluss abgetrennt werden (§§ 4, 2 Abs. 2 StPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die zeitweilige Abtrennung des Verfahrens, um A als Zeugen gegen B zu vernehmen, war zulässig (§§ 4, 2 Abs. 2 StPO).
Nein!
3. A kann seine Revision auf die Verletzung der §§ 4, 2 Abs. 2 StPO stützen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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