Öffentliches Recht

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Die Bundesregierung

Auflösung nach Art. 68 Abs. 1 GG – Formelle oder materielle Auflösungslage erforderlich?

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Auflösung nach Art. 68 Abs. 1 GG – Formelle oder materielle Auflösungslage erforderlich?

10. Mai 2026

17 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Bundeskanzler B ist genervt von den anstrengenden politischen Debatten mit der oppositionellen Partei P. Obwohl B über stabile Regierungsmehrheiten verfügt, stellt er die Vertrauensfrage. Die Vertrauensfrage scheitert.

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