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Gesetzgebungsnotstand nach Verneinung der Vertrauensfrage (Art. 81 Abs. 1 S. 1 GG)
Sachverhalt
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Verknüpfung der Vertrauensfrage mit einem konkreten Gesetzesvorhaben
Bundeskanzler S stellt dem Bundestag die Vertrauensfrage (Art. 68 Abs. 1 S. 1 GG). Die Vertrauensfrage verbindet S mit einem Antrag, wonach der Bundestag einem Einsatz deutscher Streitkräfte in Afghanistan zustimmen solle. Der Bundestag hat zu diesem Zeitpunkt 666 Mitglieder.
Ressortprinzip vs. Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG)
Bundesminister des Innern D erteilt eine Weisung, wonach die Bundespolizei B Asylsuchenden an der deutschen Grenze unter bestimmten Voraussetzungen zurückweisen soll. Kanzler K möchte Vorgaben machen, wie B dies konkret organisieren soll. D will sich von K nicht „reinreden“ lassen.