Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsnotstand nach Verneinung der Vertrauensfrage (Art. 81 Abs. 1 S. 1 GG)
Bundeskanzlerin K hat die Vertrauensfrage (Art. 68 Abs. 1 S. 1 GG) gestellt. Obwohl die absolute Mehrheit diese negativ beantwortet hat, will K keine Neuwahlen. Die einfache Mehrheit der Regierungsmitglieder will ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse erlassen.
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(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
Bundeskanzler K ist in einen Skandal verwickelt, der das Vertrauen in ihn stark beeinträchtigt. Auf das Drängen seiner Parteihin entscheidet er sich, vom Amt des Bundeskanzlers zurückzutreten. Sein Assistent A soll den Rücktritt vorbereiten.
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Informationszugang zu Protokollen des Bundeskabinetts
Journalist J begehrt informatorischen Zugang zu dem – als Verschlusssache eingestuften – Protokoll und der Teilnehmerliste einer Kabinettssitzung der Bundesregierung. Sein Antrag wird vom Bundeskanzleramt mit Hinweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung abgelehnt.