Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Öffentliches Recht > Staatsorganisations-Recht
Ressortprinzip vs. Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG)
Bundesminister des Innern D erteilt eine Weisung, wonach die Bundespolizei B Asylsuchenden an der deutschen Grenze unter bestimmten Voraussetzungen zurückweisen soll. Kanzler K möchte Vorgaben machen, wie B dies konkret organisieren soll. D will sich von K nicht „reinreden“ lassen.
Verknüpfung der Vertrauensfrage mit einem konkreten Gesetzesvorhaben
Bundeskanzler S stellt dem Bundestag die Vertrauensfrage (Art. 68 Abs. 1 S. 1 GG). Die Vertrauensfrage verbindet S mit einem Antrag, wonach der Bundestag einem Einsatz deutscher Streitkräfte in Afghanistan zustimmen solle. Der Bundestag hat zu diesem Zeitpunkt 666 Mitglieder.
Gesetzgebungsnotstand nach Verneinung der Vertrauensfrage (Art. 81 Abs. 1 S. 1 GG)
Bundeskanzlerin K hat die Vertrauensfrage (Art. 68 Abs. 1 S. 1 GG) gestellt. Obwohl die absolute Mehrheit diese negativ beantwortet hat, will K keine Neuwahlen. Die einfache Mehrheit der Regierungsmitglieder will ein Gesetz zur Verlängerung der Mietpreisbremse erlassen.
(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
Bundeskanzler K ist in einen Skandal verwickelt, der das Vertrauen in ihn stark beeinträchtigt. Auf das Drängen seiner Parteihin entscheidet er sich, vom Amt des Bundeskanzlers zurückzutreten. Sein Assistent A soll den Rücktritt vorbereiten.
Vertrauensfrage (Art. 68 GG) – Folgen, wenn Mehrheit nicht erreicht
Bundeskanzler O hat dem Parlament die Vertrauensfrage nach Art. 68 GG gestellt. Nach dem Ergebnis der Abstimmung, hat O die erforderliche Mehrheit nicht erreicht. O fragt sich, was jetzt passiert.
Auflösung des Parlaments – Vertrauensfrage (Art. 68 GG)
Bundeskanzler O hat die Nase voll: In den Sitzungen des Bundestags geht es immer häufiger nur noch darum, welche Partei Schuld an all den Krisen hat. Auf Lösungen können sich die Regierungsparteien kaum noch einigen. O verkündet daher, dass er Neuwahlen anstrebt.
Konstruktives Misstrauensvotum (Art. 67 GG) – Voraussetzungen
Weil Bundeskanzler O die andauernde Regierungskrise nicht in den Griff bekommt, sind einige Abgeordnete aus dem Bundestag der Meinung, es sei an der Zeit, dass O „abdankt“.
Können Mitglieder des Bundestags einzelne Bundesminister „stürzen“?
Bundeskanzler O hat nach seiner Wahl die Bundesminister und Bundesministerinnen der neuen Regierung bestimmt. Nachdem Minister C ständig Gesetzesvorhaben des Parlaments blockiert, fragt sich Abgeordnete A, wie man C „loswerden“ könnte.
Amtsdauer der Bundesregierung – Ablauf der Legislaturperiode
Am 26.09.2021 fand die Wahl zum 20. Bundestag statt. Abgeordneter A hatte hierbei erstmalig einen Sitz im Parlament ergattert. Am 27.09.2021 steht A vor dem Reichstagsgebäude und will jetzt endlich Politik machen.
Informationszugang zu Protokollen des Bundeskabinetts
Journalist J begehrt informatorischen Zugang zu dem – als Verschlusssache eingestuften – Protokoll und der Teilnehmerliste einer Kabinettssitzung der Bundesregierung. Sein Antrag wird vom Bundeskanzleramt mit Hinweis auf den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung abgelehnt.
Neutralität von Amtsträgern (Seehofer vs. AfD)
Die A-Partei kritisiert Bundespräsident F öffentlich, weil dieser ein Konzert gegen Rechts unterstützt. In einem Interview, das auf der Internetseite des BMI veröffentlicht wird, verurteilt Innenminister S das Verhalten der A-Partei und bezeichnet diese als „hochgefährlich“ und „staatszersetzend“.
Staatliches Informationshandeln der Bundesregierung (Osho-Fall)
Im Zuge einer öffentlichen Diskussion um neue religiöse Bewegungen Ende der 1970er Jahre bezeichneten Mitglieder der Bundesregierung die Osho-Bewegung u.a. als „destruktive“ und „pseudoreligiöse“ Jugendsekte. Der M e.V., ein Meditationsverein der Osho-Bewegung, ist empört.