Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Ganz vereiteln – Strafvereitelung auf Zeit
Ganz vereiteln – Strafvereitelung auf Zeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
P hat einen Mord begangen. Seine Kollegin K versteckt ihn vor der Polizei in ihrer Gartenhütte. Dort wird er nach zwei Wochen gefunden und verhaftet. Seine Verurteilung verzögert sich infolgedessen um zwei Wochen.
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Einordnung des Falls
Ganz vereiteln – Strafvereitelung auf Zeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K könnte die Bestrafung des P ganz vereitelt haben, indem sie ihn für zwei Wochen in ihrer Gartenhütte versteckte, § 258 Abs. 1 StGB.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sofern man auch bei Verzögerungen eine „gänzliche Vereitelung“ annnimmt, ist unstrittig, dass eine Verzögerung der Verurteilung um zwei Wochen genügt.
Nein!
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