Rügepräklusion I - Fehlerhafte Mitwirkung einzelner Richter, § 338 Nr. 1 Hs. 2 StPO

17. September 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird erstinstanzlich vor der großen Strafkammer verurteilt. Statt des Vorsitzenden hatte rechtsfehlerhaft seine Vertreterin den Vorsitz übernommen. Die Rüge des A nach ordnungsgemäßer Mitteilung der Besetzung weist die Kammer zurück und entscheidet in der Sache.

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