Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Rügepräklusion III - Besetzungsrüge wegen in der Person des Richters liegenden Gründen
Rügepräklusion III - Besetzungsrüge wegen in der Person des Richters liegenden Gründen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht wegen Raubes verurteilt. Ein Richter schläft tief und fest, während A aussagt. Obwohl A davon irritiert ist, rügt er das Verhalten des Richters nicht, da er glaubt, das würde sowieso nichts bringen.
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Einordnung des Falls
Rügepräklusion III - Besetzungsrüge wegen in der Person des Richters liegenden Gründen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gericht ist vorschriftswidrig besetzt und das Urteil damit rechtsfehlerhaft (§ 76 Abs. 1 S. 1 GVG, Art. 101 Abs. 1 S. 1 GG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. As Revision hat jedoch keinen Erfolg, da er die fehlerhafte Besetzung nicht rügte (§§ 338 Nr. 1 Hs. 2, 222b StPO).
Nein!
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