Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Isolierte Anfechtung unbegründet, weil keine materielle Teilbarkeit
Isolierte Anfechtung unbegründet, weil keine materielle Teilbarkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte eine alte Scheune in eine Disco umbauen und stellt den hierzu erforderlichen Antrag auf Erlass einer Baugenehmigung. Behörde B erlässt die Genehmigung mit dem Zusatz, dass A innerhalb von 4 Wochen den erforderlichen Schallschutz am Gebäude errichtet. A hält den Zeitraum für zu kurz.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Isolierte Anfechtung unbegründet, weil keine materielle Teilbarkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A möchte gegen die Schallschutz-Auflage vorgehen. Können Nebenbestimmungen nach Rspr. und Lit. grundsätzlich isoliert angefochten werden?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Begründetheit der Klage setzt zunächst voraus, dass der Hauptverwaltungsakt und die Nebenbestimmung materiell teilbar sind.
Ja, in der Tat!
3. Die einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften regeln, dass der erforderliche Lärmschutz gewährleistet sein muss. Wäre die Baugenehmigung daher auch ohne den Zusatz zum Lärmschutz rechtmäßig?
Nein!
4. Die isolierte Anfechtungsklage ist unbegründet. Hat A noch eine andere Rechtsschutzmöglichkeit?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
miamiu
16.3.2024, 10:35:56
Hallo, wäre hier nicht nach der neusten Rechtsprechung vom BVerwG eine isolierte Anfechtung möglich, auch wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig wäre?
Sambajamba10
17.3.2024, 19:58:39
Man muss hier dahingehend differenzieren, dass die Frage nach der isolierten
Anfechtung von Nebenbestimmungeneine Frage ist, die sich bereits in der statthaften Klageart, also in der Zulässigkeit, stellt. Hier geht das BVerwG davon aus, dass eine solche Klage zulässig (= möglich) ist, selbst wenn der VA ansonsten rechtswidrig wäre. Die Zulässigkeit wird also nur dann verneint, wenn von vornherein das Fehlen der materiellen Teilbarkeit offenkundig ist. Im Rahmen der
Begründetheitist die Klage hier unbegründet, da es an der materiellen Teilbarkeit von
Nebenbestimmungund VA fehlt, nicht weil der VA nach der Anfechtung der
Nebenbestimmungaus einem anderen Grund rechtswidrig wäre. Die
materielle Teilbarkeitist daher eine zwingende Voraussetzung dafür, dass die isolierte Anfechtung auch im Ergebnis Erfolg hat.
Praetor
26.9.2024, 23:15:59
Aus dem SV ergibt sich allein aus der Nutzung als Disko nicht unmittelbar, dass der Lärm ohne Isolierung rechtswidrig wäre. Gern ergänzen, wenn ich nichts übersehen habe.
benjaminmeister
22.10.2024, 20:57:13
Geht mir genauso 😅
Linne_Karlotta_
30.10.2024, 14:54:13
Hey ihr zwei, danke für den Hinweis. Dass der Lärmschutz gesetzlich vorgesehen ist, war hier mit „erforderlich“ im Sachverhalt angelegt. Ich sehe aber, dass das etwas uneindeutig ist und habe deswegen an der entsprechenden Stelle in einer der Fragen etwas nachgeschärft. Ich hoffe, die Aufgabe lässt sich jetzt besser lösen. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team
benjaminmeister
30.10.2024, 21:46:16
Ja, finde sie jetzt deutlich besser! Danke dir 😄