Öffentliches Recht
VwGO
Anfechtungsklage
Isolierte Anfechtung unbegründet, weil keine materielle Teilbarkeit
Isolierte Anfechtung unbegründet, weil keine materielle Teilbarkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A möchte eine alte Scheune in eine Disco umbauen und stellt den hierzu erforderlichen Antrag auf Erlass einer Baugenehmigung. Behörde B erlässt die Genehmigung mit dem Zusatz, dass A innerhalb von 4 Wochen den erforderlichen Schallschutz am Gebäude errichtet. A hält den Zeitraum für zu kurz.
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Einordnung des Falls
Isolierte Anfechtung unbegründet, weil keine materielle Teilbarkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A möchte gegen die Schallschutz-Auflage vorgehen. Können Nebenbestimmungen nach Rspr. und Lit. grundsätzlich isoliert angefochten werden?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Begründetheit der Klage setzt zunächst voraus, dass der Hauptverwaltungsakt und die Nebenbestimmung materiell teilbar sind.
Ja, in der Tat!
3. Die Baugenehmigung ist ohne die Nebenbestimmung rechtmäßig. Es besteht materielle Teilbarkeit zwischen der Auflage und der Genehmigung.
Nein!
4. Die isolierte Anfechtungsklage ist unbegründet. Hat A noch eine andere Rechtsschutzmöglichkeit?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
miamiu
16.3.2024, 10:35:56
Hallo, wäre hier nicht nach der neusten Rechtsprechung vom BVerwG eine isolierte Anfechtung möglich, auch wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig wäre?
Sambajamba10
17.3.2024, 19:58:39
Man muss hier dahingehend differenzieren, dass die Frage nach der isolierten
Anfechtung von Nebenbestimmungeneine Frage ist, die sich bereits in der statthaften Klageart, also in der Zulässigkeit, stellt. Hier geht das BVerwG davon aus, dass eine solche Klage zulässig (= möglich) ist, selbst wenn der VA ansonsten rechtswidrig wäre. Die Zulässigkeit wird also nur dann verneint, wenn von vornherein das Fehlen der materiellen Teilbarkeit offenkundig ist. Im Rahmen der Begründetheit ist die Klage hier unbegründet, da es an der materiellen Teilbarkeit von Nebenbestimmung und VA fehlt, nicht weil der VA nach der Anfechtung der Nebenbestimmung aus einem anderen Grund rechtswidrig wäre. Die materielle Teilbarkeit ist daher eine zwingende Voraussetzung dafür, dass die isolierte Anfechtung auch im Ergebnis Erfolg hat.