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Rechtsnatur des § 338 Nr. 8 StPO als relativer Revisionsgrund

21. April 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird vor dem Landgericht angeklagt. Während der Verhandlung wird V als Pflichtverteidiger bestellt, weil As alter Verteidiger kurzfristig erkrankte. Die 4 Aktenbände erhielt V am Tag der Verhandlung. Seinen Antrag auf Aussetzung (§ 145 Abs. 3 StPO) lehnt das Gericht durch Beschluss ab.

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