Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO
Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO
8. Mai 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Schwurgericht nach mehrtägiger Verhandlung verurteilt. As Verteidiger V beantragt, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft - zur Vorbereitung seines eigenen Plädoyers am Folgetag - auf Tonband aufnehmen zu dürfen. Dies lehnt das Gericht per Beschluss ab.
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Einordnung des Falls
Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO kann vorliegen, wenn das Gericht seine Fürsorgepflicht verletzt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Ablehnung von Vs Antrag stellt eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung dar.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jessica Zonka
15.12.2024, 13:44:04
Hätte die Beschränkung des Verfahrens hier nicht durch Gerichtsbeschluss erfolgen müssen? (MG-S, §338, Rn.60)