Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO
Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Schwurgericht nach mehrtägiger Handlung verurteilt. As Verteidiger V beantragt, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft - zur Vorbereitung seines eigenen Plädoyers am Folgetag - auf Tonband aufnehmen zu dürfen. Dies lehnt das Gericht ab.
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Einordnung des Falls
Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO kann vorliegen, wenn das Gericht seine Fürsorgepflicht verletzt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Ablehnung von Vs Antrag stellt eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung dar.
Nein, das trifft nicht zu!
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