Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO
Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO
23. Juni 2025
1 Kommentar
4,8 ★ (1.527 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Schwurgericht nach mehrtägiger Verhandlung verurteilt. As Verteidiger V beantragt, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft - zur Vorbereitung seines eigenen Plädoyers am Folgetag - auf Tonband aufnehmen zu dürfen. Dies lehnt das Gericht per Beschluss ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung im Sinne des § 338 Nr. 8 StPO kann vorliegen, wenn das Gericht seine Fürsorgepflicht verletzt.
Genau, so ist das!
2. Die Ablehnung von Vs Antrag stellt eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung dar.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jessica Zonka
15.12.2024, 13:44:04
Hätte die Beschränkung des Verfahrens hier nicht durch Gerichtsbeschluss erfolgen müssen? (MG-S, §338, Rn.60)