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Fürsorgepflicht des Gerichts, § 338 Nr. 8 StPO

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1. Juli 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A wird vor dem Schwurgericht nach mehrtägiger Verhandlung verurteilt. As Verteidiger V beantragt, das Plädoyer der Staatsanwaltschaft - zur Vorbereitung seines eigenen Plädoyers am Folgetag - auf Tonband aufnehmen zu dürfen. Dies lehnt das Gericht per Beschluss ab.

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