Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Rechtsfehlerhafte Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
Rechtsfehlerhafte Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
4. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht verurteilt. Das Gericht stützt sich maßgeblich auf die Aussage der Stieftochter S des A. Das Gericht stellt fest, S sei mit A „nicht verwandt oder verschwägert” und belehrt sie nur über ihre Wahrheitspflicht.
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Einordnung des Falls
Rechtsfehlerhafte Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bestimmte Angehörige eines Angeklagten haben das Recht, das Zeugnis gegen diesen zu verweigern (§ 52 StPO).
Ja!
2. Da S lediglich die Stieftochter ist, steht ihr kein Zeugnisverweigerungsrecht zu (§ 52 Abs. 1 Nr. 3 Var. 2 StPO, § 1590 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Belehrung der S durch das Gericht genügte den gesetzlichen Anforderungen (§ 52 Abs. 3 S. 1 StPO).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Da die Belehrungspflicht nur den Zeugen schützt, kann A die fehlerhafte Belehrung der S aber nicht in der Revision geltend machen.
Nein!
Fundstellen
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