Rechtsfehlerhafte Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO

19. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird vor dem Landgericht verurteilt. Das Gericht stützt sich maßgeblich auf die Aussage der Stieftochter S des A. Das Gericht stellt fest, S sei mit A „nicht verwandt oder verschwägert” und belehrt sie nur über ihre Wahrheitspflicht.

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