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Rechtsfehlerhafte Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
Sachverhalt
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Rechtsfehlerhaft Belehrung im Ermittlungsverfahren, §§ 52 Abs. 3 S. 1, 163 Abs. 3 S. 2 StPO
A verprügelt auf einem Familienfest seinen Bruder B. Seine Ehefrau E wird von dem Polizeibeamten P ohne Belehrung vernommen. E weiß, dass sie nicht aussagen muss, tut dies aber dennoch. In der Hauptverhandlung wird auch P über Es Aussage vernommen. A wird verurteilt.
Unberechtigte Zeugnisverweigerung, §§ 244 Abs. 2, 245 StPO
A und C sind Cousins. Im Prozess gegen A soll C als Belastungszeugin aussagen. Das Gericht belehrt C nach § 52 Abs. 3 S. 1 StPO. C geht davon aus, dass sie auch als Cousine verweigerungsberechtigt ist und verweigert die Aussage. A wird mangels der Angaben der C freigesprochen.