Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Fehlerhafte Besetzung - Verhinderung eines Schöffen
Fehlerhafte Besetzung - Verhinderung eines Schöffen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Schöffengericht verurteilt. Einer der Schöffen wurde von der Dienstleistung befreit und ausgetauscht, da er kurz schriftlich mitteilte, bei seiner Firma sei „wegen einer Krankheitswelle Land unter“ und er sei „nicht entbehrlich“. Diese Begründung hatte dem Vorsitzenden genügt.
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Einordnung des Falls
Fehlerhafte Besetzung - Verhinderung eines Schöffen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann der nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständige Schöffe an der Verhandlung nicht teilnehmen, kann der Vorsitzende ihn freistellen (§ 54 Abs. 1 GVG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Hinderungsgrund im Sinne des § 54 Abs. 1 GVG kann auch in beruflichen Gründen liegen.
Ja!
3. Eine Norm kann auch dann willkürlich angewendet sein, wenn das Gericht den Sachverhalt nicht hinreichend erforscht.
Genau, so ist das!
4. Das Urteil ist rechtsfehlerhaft, da die Anwendung des § 54 Abs. 1 GVG hier willkürlich erfolgte und damit das Gericht falsch besetzt war.
Ja, in der Tat!
5. A ist in der Revision mit dem Besetzungseinwand präkludiert, da er die fehlerhafte Besetzung nicht gerügt hat (§ 338 Nr. 1 Hs. 2 StPO).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Katharina123
31.10.2024, 17:40:27
Bei "nicht hinreichend..." fehlt ein Verb, die Frage ist unvollständig. Danke!
Christian Leupold-Wendling
1.11.2024, 14:01:39
Hallo Katharina123, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team