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Mitwirkung eines ausgeschlossenen Richters (§ 22 Nr. 4 StPO)
Sachverhalt
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Ablehnung des Vertreters der Staatsanwaltschaft nach Zeugenvernehmung (Art. 6 EMRK)
A wird wegen Mordes verurteilt. Die Sitzungsvertreterin S wurde im Prozess selbst als Zeugin über den Inhalt von Vernehmungen, die sie im Ermittlungsverfahren führte, vernommen und solange von einem Kollegen vertreten. Im Plädoyer würdigt sie die Beweisaufnahme umfassend.
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig (§ 26a StPO)
Fußballstar J. B. wird angeklagt. Die Verteidigung will einige Beweisanträge stellen. Vorsitzender V rät den Verteidigern, die Anträge nicht zu stellen. Dies könne sich negativ auf die Strafzumessung auswirken. Das daraufhin gestellte Ablehnungsgesuch wird unter Mitwirkung des V verworfen, da es „nur zur Verfahrensverschleppung“ diene. J.B. wird verurteilt.