Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Besondere Vorraussetzungen der Mobiliarvollstreckung
Austauschpfändung (§ 811a ZPO)
Austauschpfändung (§ 811a ZPO)
16. Juli 2025
5,0 ★ (27 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bei einer Sachpfändung fällt Gerichtsvollzieher G im Wohnzimmer der Vollstreckungsschuldnerin R ein High-End-Fernseher auf. G fragt sich, ob er diesen pfänden darf. In Rs Haushalt befindet sich nur dieser eine Fernseher, außerdem besitzt R zur Zeit auch keinen Computer.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Austauschpfändung (§ 811a ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Fernseher gilt grundsätzlich als eine Sache, die „für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung“ (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO) benötigt wird.
Genau, so ist das!
2. Rs Fernseher war sehr teuer. Geht der Fernseher allein aus diesem Grund über das hinaus, was R für eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung benötigt (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO)?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Rs Fernsehen unterliegt dem dem Pfändungsverbot des § 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO. Könnte G den Fernseher trotzdem pfänden, wenn die Voraussetzungen des § 811a Abs. 1 ZPO vorlägen?
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!