Was ist die historische Auslegung?
23. Juni 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Lawra (L) quält sich in den Semesterferien durch eine Hausarbeit in ihrem Hassfach Strafrecht. An einer Stelle muss L sich genauer damit befassen, wie der Begriff „Glied des Körpers“ in § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB zu verstehen ist. Clara (C) hilft L bei der Auslegung.
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Einordnung des Falls
Was ist die historische Auslegung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L meint, dass schon nach dem Wortlaut der Norm völlig klar ist, dass die Vorschrift sämtliche Körperteile erfasst. Wird C ihr zustimmen?
Nein, das trifft nicht zu!
2. Für L ist nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber wirklich bestimmte Körperteile vom Anwendungsbereich des § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB ausschließen wollte. C meint, L solle mal in die Gesetzesbegründung schauen. Darf L diese grundsätzlich für ihre Auslegung verwenden?
Ja!
3. L findet bei ihrer Recherche eine Gesetzesbegründung, nach der die Formulierung „ein wichtiges Glied verstümmeln“ vorgeschlagen wurde. Spricht der Begriff der Verstümmelung dafür, dass auch innere Organe von § 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB erfasst sein sollten?
Nein, das ist nicht der Fall!
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