Juristische Methodik
Juristische Auslegung
Abschließende Wiederholung & Anwendungsübungen
Zu welchem Auslegungsergebnis kommst Du? (1)
Zu welchem Auslegungsergebnis kommst Du? (1)
23. Juni 2025
5,0 ★ (12 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Lawra (L) und Clara (C) sind nun seit einer Weile ein Paar. C möchte bei L einziehen. L fragt sich, ob sie dazu die Erlaubnis ihrer Vermieterin V braucht. Der Mietvertrag enthält keinerlei Regelung dazu. L will die Antwort mit Hilfe der Auslegung finden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zu welchem Auslegungsergebnis kommst Du? (1)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. L schaut sich zunächst den Wortlaut des Gesetzes an. Spricht der Wortlaut von § 540 Abs. 1 BGB sowie § 553 Abs. 1 BGB dafür, dass V dem dauerhaften Einzug von C zustimmen muss?
Genau, so ist das!
2. L lässt sich vom Wortlaut der mietrechtlichen Vorschriften nicht abschrecken und schaut ins Grundgesetz. Können verfassungsrechtliche Regelungen grundsätzlich Einfluss darauf haben, wie man einfaches Recht auslegt?
Ja, in der Tat!
3. Lawra gibt nicht auf und schaut sich die Systematik des Gesetzes an. Legt § 563 Abs. 2 S. 4 BGB nahe, dass eine Lebenspartnerin – ohne Erlaubnis nach § 540 BGB – zu Lebzeiten der Mieterin mit einziehen darf?
Nein!
4. Muss L nach alledem also die Erlaubnis ihrer Vermieterin einholen?
Genau, so ist das!
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