Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
Grundfall: Erbrecht bei gesetzlichem Güterstand
Grundfall: Erbrecht bei gesetzlichem Güterstand
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Romeo und Julia sind verheiratet und haben zwei Kinder. Romeo stirbt an einer Lebensmittelvergiftung. Er hinterlässt ein Vermögen von €200.000, das er komplett während der Ehe erwirtschaftet hat. Julia hatte währenddessen einen Zugewinn von €2.000.000.
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Einordnung des Falls
Grundfall: Erbrecht bei gesetzlichem Güterstand
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hätte Julia einen Anspruch auf Zugewinnausgleich gehabt, wenn sie und Romeo sich unmittelbar vor seinem Tod geschieden hätten (§ 1378 Abs. 1 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Beim Ende der Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten findet ebenfalls ein Zugewinnausgleich nach den §§ 1372ff. BGB statt.
Nein!
3. Romeos Kinder sind gesetzliche Erben der zweiten Ordnung (§ 1924 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Da Romeos Kinder Erben erster Ordnung sind, steht Julia insgesamt nur ein Viertel der Erbschaft zu (§§ 1924 Abs. 1, 1931 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1371 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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