Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
Vergleich: güterrechtliche vs. erbrechtliche Lösung
Vergleich: güterrechtliche vs. erbrechtliche Lösung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Romeo und Julia sind verheiratet und haben zwei Kinder. Romeo stirbt. Er hat ein Vermögen von €1.000.000, welches er komplett während der Ehe erwirtschaftet hat. Julia hatte währenddessen keinen Zugewinn. Julia fragt sich, ob die finanziell besser steht, wenn sie das Erbe ausschlägt.
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Einordnung des Falls
Vergleich: güterrechtliche vs. erbrechtliche Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Als gesetzliche Erbin steht Julia ein Erbe von €500.000 zu (§§ 1924 Abs. 1, 1931 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 1371 Abs. 1 BGB .
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als Erbin hat Julia auch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen (§ 1942 Abs. 1 BGB). Würde sie dann völlig leer ausgehen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Wenn Julia ausschlägt, wird für die Berechnung ihres Pflichtteils der erhöhte gesetzliche Erbteil zugrunde gelegt (§§ 1371 Abs. 1 i.V.m. § 1931 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Wenn Julia ausschlägt, hat sie zusätzlich einen Anspruch auf Zugewinnausgleich i.H.v. €500.000 (§ 1371 Abs. 2 i.V.m § 1378 Abs. 1 BGB).
Ja!
5. Ist es für Julia finanziell vorteilhaft, das Erbe ausschlagen?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Chris
9.9.2024, 07:54:54
Liebes Jurafuchs-Team, muss bei der Berechnung des (kleinen) Pflichtteils nicht zuvor die
Ausgleichsforderungaus dem Zugewinn berücksichtigt werden? Ansonsten bedient sich der längerlebende Ehegatte doch zweimal aus dem selben Topf 🤔 Lieben Dank und Gruß Chris
Fuller at H(e)art
23.11.2024, 17:35:23
Völlig richtig. Bei dem Zugewinnausgleichananspruch handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit iSv 1967 und ist dieser dementsprechend bei der Bestimmung des Wertes des Nachlasses gemäß 2311 in Abzug zu bringen. Folglich beläuft sich der Pflichtteilsanspruch nur auf 62.500.
Max
26.11.2024, 15:29:09
Bitte anpassen :)