Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Stellvertretung
Gesetzliche Vertretungsmacht – Vertretung von Minderjährigen durch ihre Eltern
Gesetzliche Vertretungsmacht – Vertretung von Minderjährigen durch ihre Eltern
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 10-jährige K hat von ihrem Großvater ein Haus geerbt. Ihre Eltern E entscheiden, dass dieses vermietet werden soll. Im Namen der K vermieten sie das Haus an die Mieterin M für € 1500 monatlich.
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Einordnung des Falls
Gesetzliche Vertretungsmacht – Vertretung von Minderjährigen durch ihre Eltern
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die E sind die gesetzlichen Vertreter der K.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als gesetzliche Vertreter dürfen die E das Haus im Namen der K an M vermieten.
Ja!
3. Die E könnten Ks Haus auch wirksam veräußern.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Steinfan
16.4.2024, 12:28:39
Die schwebende Unwirksamkeit ergibt sich aus §§ 1644 II 1, 1856 I 1 BGB, oder? Eine Ergänzung der Rechtsfolgennorm wäre hilfreich. LG
Moltisanti
29.9.2024, 11:44:07
Äh Bruder § 1644 II hat nur ein Satz
Steinfan
29.9.2024, 14:40:40
@Uncle Ruckus 1644 III 1 BGB.
inchen9
19.8.2024, 12:40:31
huhu, was ist mit 181 BGB?
judith
19.8.2024, 20:51:55
Der § 181 also das sog. "Insichgeschäft" kommt nur in Betracht, wenn der Vertreter (im Namen des
Vertretenen) mit sich selbst einen Vertrag schließt. Hier wird zwar die K von ihren Eltern vertreten, diese schließen jedoch nicht mit sich selbst sondern mit der M einen Mietvertrag.
Patrick Terhuven
4.11.2024, 01:36:47
Bei der Vermietung des Hauses: Ist es nicht ein Problem, dass es für die Minderjährige keine einfache Möglichkeit gibt, den Mietvertrag zu kündigen? Sie kann sich ja nicht einfach von dem Vertrag lösen, wie das Gesetz es fordert.
Antonia
25.11.2024, 22:42:33
Ist §1853 S.1 Nr.1 BGB nur für den Fall anwendbar, dass der Minderjährige der Mieter ist, oder ist die Genehmigung des Familiengerichts auch notwendig, wenn der Minderjährige der Vermieter ist?