Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Stellvertretung
Gesetzliche Vertretungsmacht – Vertretung von Minderjährigen durch ihre Eltern
Gesetzliche Vertretungsmacht – Vertretung von Minderjährigen durch ihre Eltern
3. April 2025
19 Kommentare
4,8 ★ (23.175 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 10-jährige K hat von ihrem Großvater ein Haus geerbt. Ihre Eltern E entscheiden, dass dieses vermietet werden soll. Im Namen der K vermieten sie das Haus an die Mieterin M für € 1500 monatlich.
Diesen Fall lösen 83,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzliche Vertretungsmacht – Vertretung von Minderjährigen durch ihre Eltern
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die E sind die gesetzlichen Vertreter der K.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als gesetzliche Vertreter dürfen die E das Haus im Namen der K an M vermieten.
Ja!
3. Die E könnten Ks Haus auch wirksam veräußern.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Steinfan
16.4.2024, 12:28:39
Die schwebende Unwirksamkeit ergibt sich aus §§ 1644 II 1, 1856 I 1 BGB, oder? Eine Ergänzung der Rechtsfolgennorm wäre hilfreich. LG

Moltisanti
29.9.2024, 11:44:07
Äh Bruder § 1644 II hat nur ein Satz

Steinfan
29.9.2024, 14:40:40
@Uncle Ruckus 1644 III 1 BGB.

inchen9
19.8.2024, 12:40:31
huhu, was ist mit 181 BGB?
judith
19.8.2024, 20:51:55
Der § 181 also das sog. "Insichgeschäft" kommt nur in Betracht, wenn der Vertreter (im Namen des Vertretenen) mit sich selbst einen Vertrag schließt. Hier wird zwar die K von ihren Eltern vertreten, diese schließen jedoch nicht mit sich selbst sondern mit der M einen Mietvertrag.
Patrick Terhuven
4.11.2024, 01:36:47
Bei der Vermietung des Hauses: Ist es nicht ein Problem, dass es für die Minderjährige keine einfache Möglichkeit gibt, den Mietvertrag zu kündigen? Sie kann sich ja nicht einfach von dem Vertrag lösen, wie das Gesetz es fordert.
Antonia
25.11.2024, 22:42:33
Ist §1853 S.1 Nr.1 BGB nur für den Fall anwendbar, dass der Minderjährige der Mieter ist, oder ist die Genehmigung des Familiengerichts auch notwendig, wenn der Minderjährige der Vermieter ist?
Stella2244
9.2.2025, 12:20:07
Würde mich auch interessieren
flexxiero
13.12.2024, 15:26:39
Die Eltern können das Grundstück ja wirksam veräußern. Daher ist diese Aussage ja streng genommen richtig. Allerdings benötigen Sie halt hierfür die Zustimmung des Familiengerichts. Vielmehr wäre die Aussagen nur dann falsch, wenn die Antwort Möglichkeit, "ohne weiteres wirksam veräußern" wäre.
Dominikpolitics
15.1.2025, 10:03:37
Die Frage bezieht sich ja auf den vorhandenen Sachverhalt.
Findet Nemo Tenetur
11.1.2025, 20:34:23
Wieso können die Eltern für das Kind einen Mietvertrag über das Haus abschließen? Wird dadurch nicht das Kind zB zur Erhaltung der Mietsache im vertragsgemäßen Gebrauch verpflichtet, was doch rechtlich nachteilig für es ist?
ÖA
13.1.2025, 20:44:33
Weil wenn sie das schon machen, das natürlich auch genehmigen werden. Die Genehmigung ist ja dann etwas wie ein "Insichgeschäft".
Shark
26.3.2025, 17:40:31
Genau dafür ist die Vertretung durch die gesetzlichen Vertreter ja da.
Lediglich rechtlich vorteilhaftgilt nur für Geschäfte, von beschränkt Geschäftsfähigen ohne die Eltern. (vgl.
§ 107 BGB)