Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Stellvertretung
Gesetzliche Vertretungsmacht – Vertretung von Minderjährigen durch ihre Eltern
Gesetzliche Vertretungsmacht – Vertretung von Minderjährigen durch ihre Eltern
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die 10-jährige K hat von ihrem Großvater ein Haus geerbt. Ihre Eltern E entscheiden, dass dieses vermietet werden soll. Im Namen der K vermieten sie das Haus an die Mieterin M für € 1500 monatlich.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Gesetzliche Vertretungsmacht – Vertretung von Minderjährigen durch ihre Eltern
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die E sind die gesetzlichen Vertreter der K.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als gesetzliche Vertreter dürfen die E das Haus im Namen der K an M vermieten.
Ja!
3. Die E könnten Ks Haus auch wirksam veräußern.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Steinfan
16.4.2024, 12:28:39
Die schwebende Unwirksamkeit ergibt sich aus §§ 1644 II 1, 1856 I 1 BGB, oder? Eine Ergänzung der Rechtsfolgennorm wäre hilfreich. LG
inchen9
19.8.2024, 12:40:31
huhu, was ist mit 181 BGB?
judith
19.8.2024, 20:51:55
Der § 181 also das sog. "Insichgeschäft" kommt nur in Betracht, wenn der Vertreter (im Namen des Vertretenen) mit sich selbst einen Vertrag schließt. Hier wird zwar die K von ihren Eltern vertreten, diese schließen jedoch nicht mit sich selbst sondern mit der M einen Mietvertrag.