Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Hehlerei (§ 259 StGB)
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht
Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht
17. August 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K hat durch einen Betrug ein Rennrad im Wert von €3.000 erlangt. L weiß von dem Betrug und auch, was das Rad wert ist. Sie kauft K das Rad für €3.000 ab.
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