Strafrecht

BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Hehlerei (§ 259 StGB)

Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht

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Subjektiver Tatbestand: Bereicherungsabsicht

17. Mai 2026

2 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K hat durch einen Betrug ein Rennrad im Wert von €3.000 erlangt. L weiß von dem Betrug und auch, was das Rad wert ist. Sie kauft K das Rad für €3.000 ab.

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