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Bereicherung des Vortäters als Drittbereicherung?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Objektiver Tatbestand der Hehlerei nach § 259 StGB – Tatobjekt
Dieb T entwendet der O €600 in bar. Das Geld zahlt T auf das Konto der H ein. H überweist dann wie vereinbart €600 an X.
(Echte) Wahlfeststellung im Zusammenhang mit alternativ begangenem Diebstahl
As teure Briefmarkensammlung wurde gestohlen. Sie wird vier Wochen später bei einer Hausdurchsuchung in Bs Wohnung gefunden. Es lässt sich nicht feststellen, ob B die Briefmarken gestohlen oder später als Hehler erhalten hat.