Strafrecht

BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Hehlerei (§ 259 StGB)

Bereicherungsabsicht: Erstrebter Vorteil

Bereicherungsabsicht: Erstrebter Vorteil

16. August 2025

3 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S ist stark drogenabhängig. Ausschließlich wegen des Suchtdrucks erwirbt er von Drogendealerin D Heroin. Dies spritzt sich S sofort. Ihm ist bekannt, dass D das Heroin zuvor der O gestohlen hat.

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