Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Sozialadäquate Vorteile
Sozialadäquate Vorteile
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zum Abschluss des Schuljahres feiert die Klasse 5a ein Sommerfest mit allen Schülern, Eltern und der (verbeamteten) Klassenlehrerin K. Die Eltern, die ganz begeistert sind von Ks pädagogischem Konzept, schenken ihr als Dankeschön eine Schachtel Pralinen. Erfreut nimmt K an.
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Einordnung des Falls
Sozialadäquate Vorteile
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K könnte sich nach § 331 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben, indem sie die Pralinen annahm.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellt die Schachtel Pralinen nach h.M. einen Vorteil dar (§ 331 Abs. 1 StGB)?
Ja!
3. Das Geschenk hat keinen Bezug zur Dienstausübung von K, sodass eine Strafbarkeit schon deshalb ausscheidet.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Nach h.M. fehlt es bei „sozialadäquaten“ Vorteilen an einer Unrechtsvereinbarung.
Ja, in der Tat!
5. Gibt es für die Einstufung von Geschenken als sozialadäquat eine feste Wertgrenze?
Nein!
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