Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Begriff des „Forderns eines Vorteils“
Begriff des „Forderns eines Vorteils“
19. Februar 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Oberbürgermeister O verhandelt mit I über den Kauf von Immobilien. Dabei erwähnt er mehrfach deutlich, dass die städtische Kultur sich „über Förderer freut”. O will erreichen, dass I im Gegenzug für den Immobiliendeal an die Kulturszene spendet. I versteht die Anspielung nicht.
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Einordnung des Falls
Begriff des „Forderns eines Vorteils“
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist eine etwaige Spende an die Kulturszene ein Vorteil im Sinne des § 331 Abs. 1 StGB?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil O nicht ausdrücklich nach einer Zahlung verlangt hat, hat er keinen Vorteil „gefordert“ (§ 331 Abs. 1 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. I hat Os Verlangen nach einer Spende nicht verstanden. Ist mangels Erfolg der objektive Tatbestand der Vorteilsannahme unvollendet geblieben (§ 331 Abs. 1 StGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
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