Strafrecht
BT 9: Amtsdelikte
Vorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
Begriff des „Forderns eines Vorteils“
Begriff des „Forderns eines Vorteils“
19. Juli 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Oberbürgermeister O verhandelt mit I über den Kauf von Immobilien. Dabei erwähnt er mehrfach deutlich, dass die städtische Kultur sich „über Förderer freut”. O will erreichen, dass I im Gegenzug für den Immobiliendeal an die Kulturszene spendet. I versteht die Anspielung nicht.
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