Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Strafrecht > BT 9: Amtsdelikte
Anstiftung zur Vorteilsannahme durch Dritten
Amtsträgerin A hat E in korrekter Weise eine Sondernutzungserlaubnis für ein Straßenfest erteilt. As Freund F drängt A später, von E für ihre Bemühungen € 500 zu fordern. A tut dies schließlich.
Anstiftung zur Vorteilsannahme durch Vorteilsgewährenden?
Mafiaboss M lädt Polizisten P regelmäßig zum Abendessen ins Restaurant ein. P dürfe dafür aber grundsätzlich „nicht so akribisch” auf die „Geschäfte” von M blicken. P nimmt gern an.
Sozialadäquate Vorteile
Zum Abschluss des Schuljahres feiert die Klasse 5a ein Sommerfest mit allen Schülern, Eltern und der (verbeamteten) Klassenlehrerin K. Die Eltern, die ganz begeistert sind von Ks pädagogischem Konzept, schenken ihr als Dankeschön eine Schachtel Pralinen. Erfreut nimmt K an.
„gelockerte“ Unrechtsvereinbarung
V ist im Vorstand des Energieunternehmens E, einem Hauptsponsor der Herren-Fußball-WM. Er sendet an den Ministerpräsidenten und fünf Minister Baden-Württembergs je zwei Eintrittskarten zu einem Spiel. Sie alle hätten auch so freien Eintritt mit Begleitung zu dem Spiel gehabt.
Begriff des „Forderns eines Vorteils“
Oberbürgermeister O verhandelt mit I über den Kauf von Immobilien. Dabei erwähnt er mehrfach deutlich, dass die städtische Kultur sich „über Förderer freut”. O will erreichen, dass I im Gegenzug für den Immobiliendeal an die Kulturszene spendet. I versteht die Anspielung nicht.
Amtsdelikte - Begriff des Vorteils
Häuslebauerin H möchte ihre Baugenehmigung extra schnell haben. Dem zuständigen Behördenmitarbeiter B sagt sie im Gespräch deswegen, wie gut gekleidet und charmant er aussehe. Der eitle B liebt Komplimente und erteilt die Genehmigung ohne weitere Prüfung sofort.
Handeln eines Beamten als Privatperson - Dienstbezug?
Die verbeamtete Lehrerin L gibt Schüler S einmal die Woche Nachhilfe in Physik. Sie bekommt dafür € 25 pro Stunde von S. Die Dienstvorschriften an Ls Schule untersagen private Nachhilfestunden.
Grundfall Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung
Unternehmerin U hat den Stadtpark vertragsgemäß mit 85 neuen Parkbänken ausgestattet. Um sich das Wohlwollen von Behördenleiterin B zu sichern und zukünftige Aufträge zu erhalten, schickt U ihr einen teuren Präsentkorb als „Dank für die gute Zusammenarbeit”. B kennt zwar die Korruptionsregeln, nimmt aber trotzdem erfreut an.