Wertgleiche Gegenleistung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die listige Zeitschriftenverkäuferin Z erzählt K wahrheitswidrig, der Nettogewinn eines Jahresabos käme dem Schutz des Regenwalds zu Gute. K mag die Zeitschrift und will vor allem den Regenwald retten. Er schließt ein Abo für € 150 ab, was dessen objektiven Wert entspricht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wertgleiche Gegenleistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Z hat K getäuscht, wodurch K einem Irrtum unterlegen ist (§ 263 Abs. 1).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat über sein Vermögen verfügt, als er das Zeitschriftenabo abschloss.
Genau, so ist das!
3. Ist bei K ein Vermögensschaden eingetreten?
Nein, das trifft nicht zu!
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