Gesetzliche Rechte (Anfechtung)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T verkauft O ein angeblich unfallfreies Auto für € 10.000. Tatsächlich handelt es sich um einen Unfallwagen, der nur € 3000 wert ist. Als O das nach drei Wochen herausfindet, sagt er T direkt, er wolle wegen der „Gaunerei”, dass der Vertrag zwischen ihnen nicht gelte.
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Einordnung des Falls
Gesetzliche Rechte (Anfechtung)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat O getäuscht, wodurch O einem Irrtum unterlegen ist (§ 263 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. O hat über sein Vermögen verfügt, als er den Kaufvertrag über das Auto mit T schloss.
Genau, so ist das!
3. Hat O den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB) wirksam angefochten?
Ja, in der Tat!
4. Weil O den Kaufvertrag angefochten hat, besteht kein Vermögensschaden.
Nein!
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