Gesetzliche Rechte (Anfechtung)

4. April 2025

6 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

T verkauft O ein angeblich unfallfreies Auto für € 10.000. Tatsächlich handelt es sich um einen Unfallwagen, der nur € 3000 wert ist. Als O das nach drei Wochen herausfindet, sagt er T direkt, er wolle wegen der „Gaunerei”, dass der Vertrag zwischen ihnen nicht gelte.

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Einordnung des Falls

Gesetzliche Rechte (Anfechtung)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T hat O getäuscht, wodurch O einem Irrtum unterlegen ist (§ 263 Abs. 1 StGB).

Ja!

Täuschung ist das Einwirken auf einen anderen mit dem Ziel der Erregung eines Irrtums. Irrtum ist das Auseinanderfallen von subjektiver Vorstellung und objektiver Realität.T hat gegenüber O behauptet, es handele sich um ein unfallfreies Auto. O hat dem T geglaubt und sich deswegen über die Unfallfreiheit geirrt.
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2. O hat über sein Vermögen verfügt, als er den Kaufvertrag über das Auto mit T schloss.

Genau, so ist das!

Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt.O ist eine vertragliche Verpflichtung zum Kauf des Autos eingegangen. Er hat damit über sein Vermögen verfügt.

3. Hat O den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung (§ 123 Abs. 1 BGB) wirksam angefochten?

Ja, in der Tat!

Voraussetzungen für eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sind: (1) Täuschung durch den Geschäftsgegner über Tatsachen (2) Widerrechtlichkeit der Täuschung (3) Kausaler Irrtum beim Getäuschten (4) Arglist (5) Erklärung gegenüber Anfechtungsgegner (6) Frist (7) Kein Ausschluss T hat O widerrechtlich darüber getäuscht, dass der Wagen unfallfrei sei. O irrte sich deswegen kausal über die Unfallfreiheit des Autos. T handelte dabei vorsätzlich. O erklärte gegenüber T sofort nach Erkennen der Täuschung, er sehe den Vertrag als ungültig an, und wahrte damit die Frist des § 124 BGB. Die Anfechtung ist auch nicht ausgeschlossen.

4. Weil O den Kaufvertrag angefochten hat, besteht kein Vermögensschaden.

Nein!

Ein Vermögensschaden ist ein negativer Saldo, welches im Wege einer Gesamtbetrachtung aller Zu- und Abflüsse im Zusammenhang mit der Vermögensverfügung ermittelt wird.O ist eine vertragliche Verpflichtung eingegangen, € 10.000 für das Auto zu bezahlen, obwohl es nur € 3.000 wert ist. Zwar kann O den Vertrag anfechten (und hat dies auch getan). Zivilrechtlich ist das Rechtsgeschäft dadurch mit ex-tunc-Wirkung nichtig, sodass der Schaden damit kompensiert sein könnte. O muss aber beweisen, dass die Voraussetzungen einer Anfechtung vorliegen und trägt somit allein das Risiko, sich vom Vertrag zu lösen. Aus diesem Grund entfällt der Vermögensschaden durch die bloße Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäft nicht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

MARC

Marc

28.8.2024, 08:37:28

Wenn O nun allerdings den Vertrag erfolgreich angefochten hat und somit das Risiko nicht mehr trägt: ist dann ein Vermögens

schaden

zu verneinen?

TI

Tinki

17.10.2024, 15:47:37

Nach der Def. zum Vermögens

schaden

liegt ein solcher vor, wenn nicht gleichzeitig zur

Vermögensminderung

ein Zufluss verzeichnet werden kann. Ich hätte den

Schaden

daher damit begründet, dass der Anspruch auf Rückzahlung aus § 812 I 1 erst nachträglich entsteht und deswegen die Minderung nicht kompensiert. - Lässt sich das hören oder übersehe ich was?

TI

Timurso

17.10.2024, 19:51:12

Durch die ex-tunc Wirkung der Anfechtung wird der

Rückzahlungsanspruch

(jedenfalls zivilrechtlich, kann man sich durchaus überlegen, ob das im Strafrecht anders zu bewerten ist) als im Zeitpunkt der Zahlung sofort entstanden angesehen. Das steht deinem Argument entgegen. Zudem ist der

Schaden

hier der Vertragsschluss, es handelt sich um einen

Eingehungsbetrug

. Die Zahlung des Kaufpreises, die erst den

Rückzahlungsanspruch

auslöst, ist hier vollkommen unbeachtlich. So sind ja auch Fälle denkbar, in denen der Kaufpreis gar nicht erst bezahlt wird. Nichtsdestotrotz liegt in diesen Fällen ein

Schaden

vor. Ich halte es daher für richtiger, generell zu argumentieren, dass die Anfechtbarkeit des Vertrages dem

Schaden

nicht entgegensteht.

OKA

okalinkk

8.3.2025, 12:44:41

wie hoch wäre der

Schaden

hier? 10 000 Euro oder 7000 Euro?


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