Vertragsschluss
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmerin U und ihre Freundin F möchten ein Unternehmen gründen. Um die Seriosität zu steigern, möchte U persönlich haften. F hingegen möchte sich zwar finanziell beteiligen, allerdings auf keinen Fall persönlich haften.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vertragsschluss
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Für U und F kommt die Gründung einer Kommanditgesellschaft in Betracht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Gründung der KG ist formlos möglich und der Zweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes gerichtet sein.
Ja!
3. Die Höhe der Einlage der Kommanditisten wird nicht im Gesellschaftsvertrag geregelt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
anni0910
20.12.2022, 12:17:51
Eselsbrücke für diejenigen, die Haftsumme und Einlage verwechseln. Bei einer Haft ist man von der Außenwelt abgeschirmt. So merke ich mir die Kombination Haftsumme und Außenverhältnis 😅
anni0910
20.12.2022, 12:25:19
Oder auch HAndelsregister = HAftsumme :)
Lukas_Mengestu
21.12.2022, 12:12:51
Vielen Dank fürs Teilen, Anni!
Flohm
23.8.2023, 17:38:35
Die Haftsumme darf aber nicht niedriger sein als die Einlage oder?
Paul
1.2.2024, 09:03:47
Hallo Flohm, eine derartige Beschränkung ergibt sich aus dem HGB nicht. Dabei ist die Haftsumme von der Einlage zu trennen. Die Haftsumme begrenzt die Haftung im Außenverhältnis. Die Einlage wird an die Gesellschaft geleistet. Mithin ist es erstmal kein Problem, eine höhere Einlage, als in der Haftsumme ausgewiesen, zu leisten. Auch eine niedrigere Einlage ist möglich, dann greift jedoch in dieser Höhe die Haftung nach § 171 I HGB. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen