Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Einführung
Überwindung von Verstrickung und Pfändungspfandrecht
Überwindung von Verstrickung und Pfändungspfandrecht
3. Juli 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (9.533 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Gerichtsvollzieher hat die Münzsammlung des Vollstreckungsschuldners K durch Anbringen eines Pfandsiegels gepfändet. K entfernt das Siegel und bietet die Sammlung seinem Freund F zum Kauf an. Dieser ahnt nichts von der Pfändung, nimmt das Angebot an und holt die Sammlung bei K ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Überwindung von Verstrickung und Pfändungspfandrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durch die Pfändung der Münzsammlung ist Verstrickung eingetreten.
Ja, in der Tat!
2. Durch das Entfernen des Pfandsiegels hat K die Verstrickung beendet.
Nein!
3. Hat F trotz der Verstrickung das Eigentum an der Münzsammlung erworben?
Genau, so ist das!
4. Durch die Pfändung ist an der Münzsammlung ein Pfändungspfandrecht entstanden (§ 804 Abs. 1 ZPO ).
Ja, in der Tat!
5. Obwohl nun F der neue Eigentümer der Münzsammlung ist, besteht das Pfändungspfandrecht daran fort (siehe § 936 Abs. 1 S. 1 BGB).
Nein!
6. Der Vollstreckungsgläubiger kann nach §§ 1227 i.V.m. 985 BGB von F die Herausgabe der Münzsammlung verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!