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Einführung
Verstrickung und Pfändungspfandrecht bei schuldnerfremder Sache
Verstrickung und Pfändungspfandrecht bei schuldnerfremder Sache
2. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (7.945 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Gerichtsvollzieher hat im Auftrag von Vollstreckungsgläubigerin H bei Vollstreckungsschuldner K eine Kommode gepfändet. Erst nachdem die Kommode öffentlich versteigert worden ist, stellt sich heraus, dass nicht K, sondern dessen Tante T die Eigentümerin der Kommode war.
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Einordnung des Falls
Verstrickung und Pfändungspfandrecht bei schuldnerfremder Sache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Obwohl K nicht der Eigentümer der Kommode war, ist durch deren Pfändung Verstrickung eingetreten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der h.M. kann ein Pfändungspfandrecht nur dann entstehen, wenn der Schuldner Eigentümer an der gepfändeten Sache ist. Ist danach an der Kommode ein Pfändungspfandrecht entstanden (§ 804 Abs. 1 ZPO)?
Nein!
3. Nach h.M. ist die an einem gepfändeten Gegenstand bestehende Verstrickung die Grundlage für dessen Verwertung/Versteigerung.
Genau, so ist das!
4. M war der Meistbietende. Nach der Versteigerung wird ihm die Kommode gegen Bezahlung der von ihm gebotenen Summe übergeben. Muss ein Pfandrecht an der Kommode bestehen, damit M Eigentum daran erwerben kann?
Nein, das trifft nicht zu!
5. T kann von M die Herausgabe der Kommode verlangen (§ 985 BGB).
Nein!
6. Nach der Versteigerung zahlt der Gerichtsvollzieher den Erlös an der Kommode an H aus. Hat H dadurch das Eigentum am Erlös erworben?
Genau, so ist das!
7. Die T kann von H die Herausgabe des Versteigerungserlöses verlangen (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
moee44
12.10.2024, 15:33:34
Eine wirklich hervorragende Aufgabe um den Sinn und Hintergrund der verlängerten
Drittwiderspruchsklage zu verstehen. Die Wirkung von
Verstrickungund
Pfändungspfandrechtauf die Rechtspositionen der Parteien wird hier super klar. Hat mir ri
esig gefallen.
Leo Lee
13.10.2024, 10:22:38
Hallo moee44, vielen Dank für die lieben Worte!! Worte wie deine treiben uns bei Jurafuchs täglich dazu an, noch mehr solcher tollen Fälle zu schaffen, damit unsere Nutzer und Nutzerinnen weiterhin Erfolg im Studium, Ref und Examen verzeichnen! Umso mehr freuen wir uns darüber, dass diese Aufgaben auch beim Verständnis helfen, insb. bei einem komplizierteren und deshalb nicht sehr beliebten Gebiet wie der ZPO; ein größeres Lob kann es für uns nicht geben. Wir wollen uns bei dir dafür bedanken, dass du uns mit dieser positiven Rückmeldung bedenkst und hoffen, dass auch die anderen Aufgaben dir dabei helfen, Materien über die Grenzen der Rechtsgebieten hinweg zu verstehen. Vielen lieben Dank nochmal und viel Spaß mit den anderne - auch sehr tollen - Fällen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
louisaamaria
14.11.2024, 16:59:31
Kann ich nur zustimmen, schon ewig an dieser Konstellation verzeifelt und hier direkt verstanden. Danke!

Dolo Agate
16.2.2025, 12:47:14
Okay also wenn T jetzt erfolgreich gegen die Vollstreckungsglöubigerin diese
verlängerte Drittwiderspruchsklagegeltend macht- lebt dann wieder der Anspruch den die Vollstreckungsglöubigerin gegen den Schuldner hat wieder auf? (Evtl. wäre das auch noch ne gute Frage, die man danach noch stellen könnte, um das ganze abzurunden). Liebe Grüße