Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Fristversäumnis - Nicht voraussehbarer und unabwendbarer Umstand, § 275 Abs. 1 S. 4 StPO
Fristversäumnis - Nicht voraussehbarer und unabwendbarer Umstand, § 275 Abs. 1 S. 4 StPO
23. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird am 25.04.2007, nach elftägiger Hauptverhandlung, vor dem Landgericht verurteilt. Der Berichterstatter B war zwischenzeitlich bis zum 02.07.2007 erkrankt, weshalb das Urteil erst am 04.07. zur Akte gelangte. Der Zugriff auf Bs Prozessnotizen war den anderen Richtern möglich. A geht in Revision.
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