Verhinderungsvermerk, § 275 Abs. 2 StPO

9. Dezember 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird vor dem Landgericht verurteilt. Berichterstatterin B unterzeichnet das Urteil und bringt es nach Fertigstellung am letzten Tag der Absetzungsfrist zur Akte. Auf dem Urteil vermerkt sie, Vorsitzende und Beisitzer seien „aus dienstlichen Gründen” an der Unterschrift gehindert. Beide waren wegen des Betriebsausflugs des Gerichts abwesend.

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