Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen (-)
Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen (-)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein Gesetz erlaubt Enteignungen zur Errichtung von Hochspannungsleitungen. Damit Unternehmen U diese errichten und betreiben kann, entzieht Bundesland L Eigentümer E im Gegenzug für eine Entschädigung sein Grundstück. Die Leitung ist dringend zur Versorgung der Umgebung nötig.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Allgemeinwohlerfordernis - Enteignung zugunsten privater Unternehmen (-)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Enteignung unterliegt einem einfachen Gesetzesvorbehalt (vgl. Art. 14 Abs. 3 GG).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Einzig zulässiges Ziel einer Enteignung ist die Verwirklichung des Gemeinwohls (Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG).
Ja, in der Tat!
3. Die Verwirklichung von Us privatem Gewinnstreben steht hier im Vordergrund, sodass die Enteignung verfassungswidrig ist.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jan
6.6.2024, 14:16:03
Moin, widerspricht der SV der Antwort nicht ein wenig? Wie kann oben stehen, dass der Gewinn im Vordergrund steht, dann aber die Verfassungswidrigkeit verneint werden?
CR7
2.8.2024, 18:59:40
Ich würde sagen, hier wurde einfach getestet, ob man den SV lesen kann