Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Ausschluss zur Wahrung der Ordnung und Rügepräklusion, § 176 GVG
Ausschluss zur Wahrung der Ordnung und Rügepräklusion, § 176 GVG
21. August 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Eine Mitarbeiterin des Verteidigers macht sich als Zuhörerin Notizen zur Verhandlung. Vorsitzender V verweist sie des Saals. Er befürchtet, die Notizen, deren Wahrheitsgehalt sich später kaum noch feststellen lasse, dienten einer möglichen Revision. A und sein Verteidiger nehmen das hin.
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