Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Entfernung zur Wahrung der Ordnung, § 177 GVG
Entfernung zur Wahrung der Ordnung, § 177 GVG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Während der Verhandlung stört der stadtbekannte Wichtigtuer W durch ständige Zwischenrufe. Der Vorsitzenden wird es zu bunt und sie lässt W durch die Wachtmeister aus dem Saal entfernen. As Verteidiger rügt dies erfolglos.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Entfernung zur Wahrung der Ordnung, § 177 GVG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Entfernung Ws aus dem Saal war rechtmäßig (§ 177 S. 1 GVG) und der Öffentlichkeitsgrundsatz damit nicht verletzt.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 169 Abs. 1 S.1 GVG ist durch Ws Entfernung verletzt. Kann A dies erfolgreich in der Revision geltend machen?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.