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Entfernung des Angeklagten zur Aufrechterhaltung der Ordnung als Ausnahme vom Anwesenheitsrecht (§ 231b Abs. 1 StPO)

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24. August 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A wird vor dem Landgericht verurteilt. Während der Eröffnung der Urteilsgründe stört A die Vorsitzende trotz Ermahnung durch Zwischenrufe und Beleidigungen, bis diese sich gezwungen sieht, A durch „richterliche Anordnung” für die Verlesung aus dem Saal entfernen zu lassen (§ 177 GVG).

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