Definition: Mahnung (§ 286 BGB)

16. Juli 2025

15 Kommentare

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Definiere den Begriff „Mahnung“ (§ 286 BGB):

Unter einer Mahnung versteht man die an den Schuldner gerichtete eindeutige und bestimmte Aufforderung, mit welcher der Gläubiger unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er die Leistung verlangt.

Die Mahnung nach § 286 BGB ist eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

VALA

Vanilla Latte

15.2.2024, 01:45:56

In meiner Definition kommt auch "

Geschäftsähnliche Handlungen

" vor, auf die die BGB AT Regelungen analog anwendbar sind. Laut KI ist es wohl aber nur "eine Handlung", also ein

Realakt

??

BL

Blotgrim

6.4.2024, 17:40:41

Also wenn ich es richtig im Kopf habe ist die Mahnung eine

geschäftsähnliche Handlung

, da hier ja anders als beim

Realakt

etwas erklärt wird folglich sind auch die Regelungen für Willenserklärungen analog anwendbar

Wendelin Neubert

Wendelin Neubert

15.11.2024, 16:57:33

Genau, @[Vanilla Latte](217055), die Mahnung ist – wie @[Blotgrim](167544) schon richtig erinnert – eine

rechtsgeschäftsähnliche Handlung

. Sie ist zunächst auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet – nämlich die Leistung –, das Gesetz knüpft aber an die Mahnung bestimmte rechtliche Folgen. Hoffe das hilft! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team

JURA

Jurapro

8.4.2024, 18:39:14

Wo ist der Unterschied zwischen einer

Fristsetzung

und einer Mahnung? Was ist der Vorteil bei einer Mahnung?

TI

Timurso

8.4.2024, 19:19:06

Die

Fristsetzung

setzt eine bestimmte Frist zur Leistung, die Mahnung fordert nur generell zur Leistung auf, ohne dafür eine Frist zu setzen. Vorteile hat die Mahnung ggü. der

Fristsetzung

keine, jede

Fristsetzung

ist zugleich auch Mahnung. Also ein Vorteil wäre ggf., dass die Anforderungen an eine Mahnung geringer sind. Insofern: Jede

Fristsetzung

ist zwar Mahnung, aber nicht jede Mahnung ist eine

Fristsetzung

.

Shark

Shark

6.5.2025, 13:37:01

Verzug braucht keine

Fristsetzung

, aber nur mit

Fristsetzung

kann auch zurückgetreten und

Schadensersatz statt der Leistung

verlangt werden. Daher macht man das in der Praxis gerne direkt zusammen.

NELE2

Nele29

4.6.2025, 17:48:52

Wieso ist nicht jede Mahnung auch eine

Fristsetzung

? Wird eine zu kurze Frist gesetzt, dann läuft ja automatisch eine

angemessene Frist

. Könnte durch Mahnung ohne Formulierung einer bestimmten Frist dann nicht auch einfach eine

angemessene Frist

in Gang gesetzt worden sein?

TI

Timurso

4.6.2025, 18:40:07

@[Nele29](304390) nein, eine Mahnung ohne Nennung einer Frist setzt keine

angemessene Frist

in Gang. Dass das bei der Fristzsetzung so ist, liegt daran, dass es für die Vertragsparteien oft schwierig ist, zu wissen, wo die Grenze der Angemessenheit verläuft. Um dieses Risiko nicht einer Partei alleine aufzubürden, gilt, dass stattdessen eine

angemessene Frist

läuft. Bei einer bloßen Mahnung stellt sich dieses Problem aber nicht. Es handelt sich dabei eben um ein anderes

Rechtsgeschäft

. Wenn jemand eine Frist setzen will, dann muss er das eben tun und es muss für den Empfänger klar werden: Hier gilt eine klare Frist (auch wenn es vielleicht nicht die ist, die erklärt wurde) und danach treten gewisse Rechtsfolgen ein. Bei der Mahnung weiß er das dagegen nicht.

NELE2

Nele29

15.6.2025, 12:22:59

@[Timurso](197555) vielen Dank, ich denke, jetzt verstehe ich es :)

ENU

ehemalige:r Nutzer:in

6.12.2024, 05:04:47

Im Regelfall ist ein Anspruch ja sofort fällig. Was wäre denn, wenn ein Gläubiger direkt nach Fälligkeitseintritt eine Mahnung ausspricht, also zB bereits Sekunden nach Vertragsschluss? Bei Aussprache der Mahnung unter Anwesenden würde die Mahnung ja direkt Rechtswirkung entfalten, obwohl der

Schuld

ner im Zweifel noch nicht einmal die Chance hatte, überhaupt zu erfüllen. Dennoch würden dann ja die Folgen die Folgen des Verzugs greifen, beispielsweise würde der

Schuld

ner für Zufall haften und müsste Rechtsverfolgungskosten erstatten. Ist das wirklich möglich oder übersehe ich etwas? Denn das hätte ja starkes Missbrauchspotential inne. Bei einseitigen

Leistungspflichten

würde ja auch nicht mal

§ 320 BGB

greifen.

A

A

25.1.2025, 17:21:44

Gute Frage. Wobei dein Beispiel ja schon ziemlich nach Rechtsmissbrauch klingt, dem 242 jedenfalls eine Schranke setzen kann.

Shark

Shark

6.5.2025, 13:41:18

Es genügt ja nicht die Mahnung, wenn man noch gar nicht die Chance hatte zu leisten, wird meine ich in der Regel § 284 IV BGB greifen.


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